< zurück

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

 

D
as Berufsgrundbildungsjahr wird in den Berufsfeldern


Metalltechnik und  Elektrotechnik 


in vollschulischer Form angeboten.


Dauer: 1 Jahr

Aufnahmebedingungen:

In das schulische Berufsgrundbildungsjahr werden Jugendliche aufgenommen, die ihre gesetzliche Vollzeitschulpflicht erfüllt und eine Berufsfeldentscheidung getroffen haben.

Ziel:

Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungs- auftrages eine berufsfeldbezogene Grundbildung, erweitert die allgemeine Bildung, eröffnet die Möglichkeit einer gestuften Berufswahlentscheidung und sichert auf diese Weise den allmählichen Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt.

Abschluss:

Schülerinnen und Schülern ohne Haupt- schulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch des schulischen Berufsgrund- bildungsjahres im Zeugnis, ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt.

Qualifikationen:

Der erfolgreiche Besuch des schulischen Berufsgrundbildungsjahres wird auf der Grundlage von Rechtsverordnungen nach § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes oder § 27a Abs. 1 der Handwerksordnung auf die Ausbildungszeit angerechnet, da im Berufsgrundbildungsjahr die berufs- feldbezogenen Lerninhalte des 1. Aus- bildungsjahres vermittelt werden.

 

< zurück