| < zurück |
|
|
|
Besondere Bildungsgänge in Vollzeit (BVJ) |
|
|
|
Aufnahmebedingungen: |
|
In die Besonderen Bildungsgänge" können Jugendliche aufgenommen werden, die ihre gesetzliche Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und auf Grund ihrer körperlichen und/oder geistigen Entwicklung nicht oder noch nicht in der Lage sind, eine berufliche Ausbildung zu beginnen. |
| Dauer: 1 Jahr |
|
|
|
Ziel: |
|
In den besonderen Bildungsgängen werden Jugendliche so weit gefördert, dass sie ihre beruflichen Neigungen und Fähigkeiten besser erkennen. Die Schwerpunkte der Förde- rung liegen im Bereich des Arbeits- und Sozialverhaltens, der Berufsorientierung sowie in der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung. Ein breites Angebot an fachpraktischen Lernmöglichkeiten erleichtert den Jugendlichen den Übergang in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis. Soweit möglich, sollen sie befähigt werden, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen oder das Berufsgrundbildungsjahr mit Aussicht auf Erfolg zu besuchen oder eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42 b der Handwerksordnung zu beginnen oder eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Im berufsfeldorientierten Unterricht werden die Schüler in das Berufsfeld Metall mit mehreren Schwerpunkten eingeführt. Das Schwer- gewicht des berufsfeldorientierten Unterrichts liegt in der Fachpraxis. Im zweiten Schul- halbjahr wird ein Betriebspraktikum durchgeführt. Es dauert in der Regel drei Wochen. In jeder Woche wird ein halber Tag für eine Aussprache im Klassenverband in der Schule vorgesehen. |
|
|
|
Abschluss: |
|
Gleichwertigkeit mit dem Hauptschulabschluss. Schülern ohne Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der besonderen Bildungsgänge im Zeugnis der Haupt- schulabschluss zuerkannt. |
|
|
|
Qualifikationen: |
|
Im Sinne von ganzheitlichen und handlungsorientierten Lern- und Arbeitsprozessen soll diesen Jugendlichen durch ein breites Angebot an produktorientierten Projekten der Übergang in eine Berufsbildung, in weiterführende Bildungsgänge bzw. in ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis erleichtert werden. Soweit möglich sollen sie befähigt werden, ihre eigenen Fähigkeiten und Berufschancen zu erkennen und ihre Zukunfts- möglichkeiten aktiv mitzugestalten. |
| |